Mit der Veröffentlichung der neuen Betonnorm NBN B 15-001 wurden erneut viele neue Möglichkeiten und Verbesserungen für die Betonwelt geschaffen. Mit der Veröffentlichung der brandneuen Norm NBN B 15-105 erhalten Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft ebenfalls einen Schub, da nun neben der Verwendung neuer Bindemittel auch alternative Gesteinskörnungen zulässig sind. Ein Betonhersteller kann mit dieser Methode Beton mit einem höheren Anteil an Recyclingbeton und gemischten Gesteinskörnungen herstellen, als es die Betonnorm derzeit zulässt", sagt Caroline Ladang, Direktorin von BE-CERT. Die neue Version der BENOR-Vorschriften für Transportbeton TRA 550 v5.0" enthält alle notwendigen Anpassungen für die Anwendung dieser beiden Normen. Die neue Fassung geht aber noch viel weiter: Das Prüfschema wurde grundlegend überarbeitet und das zertifizierte Produkt stärker in den Mittelpunkt gestellt. Und das Undenkbare wird möglich: keine unkontrollierbaren Wasserzugaben auf der Baustelle mehr, die auf die physische Trennung zwischen Wasserbehälter und Mischtank zurückzuführen sind.
Die neue Version der BENOR-Vorschriften für Transportbeton "TRA 550 v5.0" enthält alle notwendigen Anpassungen für die Anwendung dieser beiden Normen. Aber diese neue Version geht noch viel weiter: Das Kontrollschema wurde gründlich überarbeitet, wobei das zertifizierte Produkt stärker in den Mittelpunkt gerückt wurde. Und das Undenkbare wird möglich: keine unkontrollierbaren Wasserzugaben auf der Baustelle mehr, die durch die physische Trennung zwischen Wasserbehälter und Mischertank entstehen.
Im Juli 2022 wurde die neue Version der konkreten Norm NBN B 15-001:2022 veröffentlicht. Obwohl diese Version, wie ihre Vorgängerin aus dem Jahr 2018, die EN 206 ergänzt, gab es bei den belgischen Interessenvertretern dennoch Bedarf für eine Reihe von wichtigen Anpassungen und Ergänzungen, die nun auch vollständig in die TRA 550 v.5.0 integriert wurden. Eine erste Reihe von Anpassungen wurde durch die sich entwickelnden Bedürfnisse im Bereich der Qualitätssicherung und ihrer praktischen Umsetzung in der Praxis ausgelöst. So ist zunächst die Einführung von Vorzugsrichtwerten für die Konsistenz zu nennen. Durch die Einführung klarer Klassen mit Bezeichnungen, die sich unmittelbar auf die Anwendung beziehen, wird der Verordner leichter zur richtigen Spezifikation geführt. Darüber hinaus wurde ein ganzer neuer Anhang der korrekten Auslegung und Kontrolle von Faserbeton gewidmet. Durch die Einhaltung einer Reihe von betontechnologisch wichtigen Entwurfsparametern kann der Betonhersteller die homogene Verteilung der Fasern im Beton und damit die Leistungsfähigkeit dieses Betons besser gewährleisten, was sich in einer Verringerung der (Selbst-)Kontrollhäufigkeit niederschlägt.
Eine zweite Reihe von Anpassungen und Ergänzungen steht im Zusammenhang mit der ökologischen Nachhaltigkeit. Die zulässigen Bindemittel werden um die neuen Zemente nach NBN EN 197-5 erweitert. Für Flugasche mit Mitverbrennung werden die langjährigen Erfahrungen durch eine Vereinfachung der Eignungsprüfung berücksichtigt, die nicht mehr nach NBN B 15-100 durchgeführt werden muss. Für alternative Inertstoffe ist vorgesehen, dass die Gebrauchstauglichkeit nach der neuen Norm NBN B 15-105 nachgewiesen werden kann, so dass auch diese innovativen Rohstoffe unter dem BENOR-Zeichen verwendet werden können. Natürlich bleibt die Qualitätssicherung bei diesen Entwicklungen zentral, so dass die neue TRA 550 die Bedingungen und Regeln vorgibt, um in der Praxis damit arbeiten zu können.
Seit langem gab es Forderungen aus der Betonbranche, das Kontrollschema anzupassen und sich mehr auf die Kontrolle des zertifizierten Produkts zu konzentrieren. Überflüssiger bürokratischer Aufwand sollte entfallen; wichtig ist, dass der Kunde ein Produkt erhält, das der Spezifikation und den gewünschten Eigenschaften entsprechend der Verarbeitung und Anwendung entspricht. Das neue Kontrollschema wird dieser Forderung gerecht. Die technischen Kontrollbesuche wurden in thematische Besuche umgruppiert, die sich auf einen bestimmten Teil des Prozesses konzentrieren (ITT, Eigenkontrolle, Verfahren usw.), so dass die Kontrolle mit dem richtigen Gesprächspartner und auf effiziente Weise erfolgen kann. Die Zahl der externen Stichproben wurde erhöht und entsprechend dem Produktionsvolumen festgelegt.
Die neue Regelung beginnt am 1. Januar 2023. Für technische Anpassungen an die neue Norm wird etwas mehr Zeit eingeräumt, damit die Hersteller ihre Produkte und Verfahren darauf abstimmen können.